Redaktion KMU Beteiligungsforum Schweiz
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Am 14. August 2026 reichte die US-Börsenaufsicht SEC beim Bundesgericht in New York Klage ein gegen Andrew Spaventa und drei von ihm kontrollierte Gesellschaften: The Spaventa Group LLC, TSG Capital Advisors LLC und TSG Alpha Partners LLC. Der Vorwurf: Zwischen Dezember 2020 und Juni 2025 sollen über 800 überwiegend private Anleger mehr als USD 74 Mio. in elf Fonds eingezahlt haben, die Zugang zu Aktien vor dem Börsengang versprachen. Über 650 dieser Anleger zahlten laut Klageschrift USD 100'000 oder weniger ein, mehr als 100 waren Rentner.
Die Namen der Zielfirmen waren erstklassig: SpaceX, Anthropic, Anduril, Perplexity. Daran lag es nicht.
Laut Klageschrift wurde den Anlegern gesagt, es fielen keine oder höchstens 12.5 % Vorabgebühren an. Tatsächlich sollen Spaventas Gesellschaften die Anteile zuerst selbst gekauft und dann zu einem höheren Preis an die eigenen Fonds weiterverkauft haben. SpaceX-Anteile, für USD 595 beschafft, gingen für 975 an die Fonds. Anthropic-Anteile, für 32.62 bis 41.53 gekauft, für 58.50. Im Schnitt lag der Aufschlag bei 46 %, in der Spitze bei 91 %. Die Differenz, rund USD 23 Mio., floss den Vorwürfen zufolge als verdeckte Gebühr ab, davon über 12 Millionen an mehr als 100 Vertriebsleute, die per Kaltakquise am Telefon verkauften.
Die Verfahren sind hängig. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich bestätigt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Vier Tage vorher hatte die SEC einen zweiten Fall angestrengt, diesmal gegen einen registrierten Vermögensverwalter: Adit Ventures soll SpaceX-Anteile für USD 420 erworben und ohne die nötige Zustimmung für 498 an einen eigenen Fonds weitergereicht haben. Zwei Verfahren in einer Woche, an derselben Stelle der Kette.
Bemerkenswert ist nicht der mutmassliche Betrug. Bemerkenswert ist, wo er sass. Nicht im Unternehmen, sondern eine Ebene davor: im Preis, zu dem die Anteile weitergereicht wurden.
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Zwei Preise, von denen Sie nur einen sehen
Bei jeder ausserbörslichen Beteiligung, die über einen Vermittler läuft, existieren zwei Preise: der, zu dem der Vermittler die Anteile beschafft hat, und der, den Sie zahlen. Die Differenz ist seine Marge.
Das ist legitim. Vermittlung ist eine Leistung, sie darf etwas kosten. Der Unterschied zwischen einem seriösen Anbieter und dem Fall in der SEC-Klage liegt nicht darin, ob eine Marge existiert, sondern ob sie ausgewiesen ist, bevor Sie unterschreiben.
Die Merkmale, die die Klageschrift beschreibt, sind dabei bemerkenswert gewöhnlich: unaufgeforderte Anrufe, ein grosser Vertriebsapparat, Verkaufsdruck, viele Rentner unter den Angesprochenen, bekannte Firmennamen als Türöffner. Nichts davon ist exotisch. Es ist das Standardrepertoire.
Anleger | Einzahlungen | Aufschlag | Verfahren |
|---|---|---|---|
800+ | 74 Mio. | 46% | Hängig |
In 49 Bundesstaaten | in 11 Fonds | Im Schnitt, bis zu 91% | Vorwürfe unbestätigt |
Denken Sie auch an uns
Wenn Sie das lesen, denken Sie vermutlich an die Anbieter, bei denen Sie schon Post oder Anrufe hatten.
Denken Sie auch an uns. Wir sind über eine bezahlte Anzeige zu Ihnen gekommen und bewerben ausserbörsliche Beteiligungen gegenüber Privatanlegern. Das ist derselbe Kanal und dieselbe Produktkategorie wie im beschriebenen Fall. Wer daraus keinen Vorbehalt ableitet, liest zu wohlwollend.
Deshalb hier die drei Fragen, die jeder Anbieter dieser Kategorie schriftlich beantworten können muss, wir eingeschlossen:
Erstens: Zu welchem Preis haben Sie die Anteile erworben, beziehungsweise zu welchem Preis gibt das Unternehmen sie aus?
Zweitens: Welche Gebühren fallen an, vollständig, in Franken, vor Vertragsabschluss?
Drittens: Wer verdient an meiner Zeichnung ausser dem Unternehmen selbst?
Wer auf eine dieser Fragen keine schriftliche Antwort erhält, hat seine Antwort bereits. Ein Anbieter, der diese Fragen als Misstrauen auffasst statt als Selbstverständlichkeit, disqualifiziert sich damit.
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Erst das Profil, dann der Anbieter
Bevor Sie einen Anbieter prüfen, prüfen Sie das eigene Profil. Die sauberste Gebührenstruktur nützt nichts, wenn die Anlageform ohnehin nicht zu Ihrem Horizont passt. Über 650 der Anleger im SEC-Fall hatten USD 100'000 oder weniger investiert, viele davon im Ruhestand. Für einen Teil von ihnen war die Frage nach den Gebühren vermutlich nicht die erste, die hätte gestellt werden müssen.
Der Eignungstest klärt in rund zwei Minuten, ob ausserbörsliche Beteiligungen in Ihr Portfolio gehören. Ergibt er, dass sie es nicht tun, erübrigen sich die drei Fragen oben. Auch das ist ein brauchbares Ergebnis.
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Angaben im Beitrag
Quelle: Medienmitteilung der U.S. Securities and Exchange Commission, August 2026. Sämtliche Angaben sind Vorwürfe aus einer laufenden Zivilklage. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Beteiligungen oder Finanzinstrumenten dar. Beteiligungen an nicht börsenkotierten Unternehmen können illiquide sein und bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.